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GEWINNSPIEL

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Teilnahmebedingungen Schott Music GmbH und Co.KG Gewinnspiel

Das Gewinnspiel wird von der Schott Music GmbH und Co.KG veranstaltet. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitarbeiter:innen der Schott Music Gmbh & Co.KG („Schott“) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Gewinnspiel beginnt am 26.09.2024; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 13.10.2024 um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch die persönliche Eintragung des Teilnehmenden zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Schott behält sich in diesen Fällen und bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationen den Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden vor.

Mehrere Kommentare desselben Nutzers und/oder derselben Person werden als eine Teilnahme am Gewinnspiel gewertet. Unter allen Kommentaren mit der korrekten Antwort werden je Kanal (Instagram/Facebook) drei Gewinner:innen ausgelost. Unter allen Kommentaren mit der korrekten Antwort werden die Gewinner:in ausgelost. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen. Schott erfasst und speichert zwecks Ermittlung der Gewinner:in die „Social-Media-Namen“ aller Teilnehmenden bis zur Auslosung . Um den Gewinner:innen die Gewinne zukommen zu lassen, werden von den Gewinner:innen ferner Adressdaten und Klarnamen erfasst und gespeichert.. Allen Teilnehmenden stehen die gesetzliche Auskunftsrechte zu.

Gewinnbeschreibung

Zu gewinnen gibt es: Eines von 6 Kino-Paketen zum Film. In jedem Paket enthalten sind: 
•    5 Kinogutscheine für „Die Schule der magischen Tiere 3“
•    2 Plakate zum Film „Die Schule der magischen Tiere 3“ fürs Kinderzimmer
•    Das offizielle Songbook zum neuen Film (ED 23907)
•    Das Hörspiel zum neuen Film 

Die Gewinner:in werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt per Direktnachricht/ durch Veröffentlichung des Gewinns in den Kommentaren von Schott benachrichtigt und aufgefordert, Schott per Direktnachricht ihren Klarnamen und ihre Adresse zwecks Gewinnversand zur Verfügung zu stellen. Sollte sich ein Gewinner:in nicht bis zum 28.10. 2024 um 23:59 Uhr eigenständig mit Schott in Verbindung setzen, verfällt der Gewinn und der Gewinner:in verliert seinen Anspruch auf eine Übersendung des Gewinns. Die Bekanntgabe der Gewinner:in erfolgt ohne Gewähr.

Pro Teilnehmer:in ist nur ein Gewinn möglich, der nicht alternativ in bar ausgezahlt werden kann. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Schott wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel haftet Schott nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Schott behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Schott insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wurde, so kann Schott von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Änderungsrecht

Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden und Schott unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Lückenhafte oder unwirksame Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung entspricht. 

Keine Beteiligung von Facebook an dem Gewinnspiel

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern Schott. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind somit nicht an Facebook/Instagram zu richten, sondern an Schott. Es entstehen durch die Teilnahme keinerlei Ansprüche gegenüber Facebook/Instagram.

Impressum des Gewinnspielveranstalters

Das Impressum des Gewinnspielveranstalters ist über folgenden Link abrufbar:

de.schott-music.com/shop/impressum/